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Das oberste UN-Gericht lehnt den Fall Nicaraguas im langjährigen Seestreit mit Kolumbien ab


DEN HAAG, Niederlande (AP) – Das oberste Gericht der Vereinten Nationen hat am Donnerstag einen Fall abgewiesen, den Nicaragua in einem jahrzehntelangen Streit mit Kolumbien über Seegrenzen und Ansprüche in der Karibik eingereicht hatte.

Der Internationale Gerichtshof wies den Versuch Nicaraguas zurück, wirtschaftliche Rechte an einem Gebiet im Karibischen Meer zu erlangen, das mehr als 200 Seemeilen (380 Kilometer) von seinen Küsten entfernt liegt.

Nicaragua wollte, dass der Internationale Gerichtshof die Grenzen seines Festlandsockels überprüft und neue Seegrenzen für das zentralamerikanische Land festlegt.

Kolumbien beansprucht bereits exklusive Wirtschaftsrechte in einem Großteil des Gebiets, das östlich der 200-Seemeilen-Grenze Nicaraguas liegt. Bogota argumentierte, dass es keinen Präzedenzfall für die Erweiterung der 200-Seemeilen-Zone eines Landes gebe, wenn diese mit der eines anderen Landes kollidiere.

Das Gebiet wird seit langem von beiden Ländern beansprucht, und Nicaragua erhielt 2012 durch ein Urteil des Weltgerichtshofs in Den Haag Fischereirechte für einen großen Teil. Doch die kolumbianische Marine patrouilliert weiterhin in den Gewässern, die auch von Drogenhändlern genutzt werden.

Die maritimen Ansprüche Kolumbiens hängen mit seiner Souveränität über den Archipel von San Andres und Providencia zusammen, der etwa 700 Kilometer (435 Meilen) nördlich der kolumbianischen Karibikküste, aber nur 110 Kilometer (68 Meilen) von der Küste Nicaraguas entfernt liegt.

Die Präsidentin des Weltgerichtshofs, Joan E. Donoghue, sagte, dass das Recht eines Landes, einen Festlandsockel über die 200-Seemeilen-Grenze hinaus zu beanspruchen, sich nicht „innerhalb von 200 Seemeilen von den Basislinien eines anderen Staates erstrecken“ könne. Die Basislinien sind Punkte an Land, von denen aus der Festlandsockel gemessen wird.

„Nicaragua hat keinen Anspruch auf einen erweiterten Festlandsockel innerhalb von 200 Seemeilen von den Basislinien von San Andrés und Providencia“, sagte Donoghue.

Die Entscheidung bedeutet, dass der Weltgerichtshof die vom Gericht in einem Urteil von 2012 festgelegten Seegrenzen zwischen Kolumbien und Nicaragua, die seit zwei Jahrzehnten umstritten sind, nicht überprüfen musste.

Nach internationalem Recht haben Küstenstaaten die Souveränität über Gewässer, die sich 12 Seemeilen über ihre Küstenlinie hinaus erstrecken. Sie verfügen über ausschließliche Wirtschafts- und Umweltrechte am Meeresboden und an den Gewässern, die sich bis zu 200 Seemeilen über ihre Küste hinaus erstrecken.

Einige Länder haben jedoch versucht, die Zuständigkeit für Unterwassermerkmale zu erlangen, die jenseits dieser Grenze liegen, indem sie nachwiesen, dass diese Merkmale mit ihren Festlandsockeln – also dem flachen Meeresboden, der sich über die Küste hinaus erstreckt – verbunden sind.

Ein Vertrag zwischen Kolumbien und Nicaragua aus dem Jahr 1928 erkannte die Souveränität Kolumbiens über die Inseln San Andrés und Providencia an und gewährte Kolumbien wirtschaftliche Rechte über die meisten Gewässer rund um San Andrés.

Neun Jahrzehnte später reichte Nicaragua Klage gegen diesen Vertrag mit der Begründung ein, er verstoße gegen internationales Recht und entziehe dem Land das Recht auf 200 Seemeilen Hoheitsgewässer.

In einem Urteil aus dem Jahr 2012 stellte sich der Internationale Gerichtshof überwiegend auf die Seite Nicaraguas und zog die Seegrenzen zwischen beiden Ländern neu. Die neuen Grenzen erweiterten die ausschließliche Wirtschaftszone Nicaraguas und beraubten Kolumbien etwa 80.000 Quadratkilometer seiner Hoheitsgewässer.

Kolumbien erkannte das Urteil nicht an und zog sich ein Jahr später, im Jahr 2013, aus der Zuständigkeit des Gerichts zurück.

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Manuel Rueda in Bogota, Kolumbien, hat dazu beigetragen.



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